Werte Studierende,
wie Ihr vielleicht aus den Medien erfahren habt, wurde vom Gesetzgeber eine bundeseinheitliche neue (frühere) Inskriptionsfrist eingeführt.
Wichtig hierbei, dass wenn Ihr Euch für das Fortsetzen des Studiums (Umstieg von Bacc. auf Master) inskripieren wollt, Ihr die Fristen jeweils bis 30.11 bzw. 30.04 einhalten müsst.
Alle anderen Änderungen siehe unten.
VG,
STV Cosy
——paste
- Allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium: Von Mitte Juni bis 5. September. Für Studien mit Zugangsbeschränkungen oder Eignungstests werden eigene Fristen festgelegt (z.B. Psychologie, Sport).
- Die Nachfrist ist weiterhin 30. November bzw. 30. April
- Für die Meldung der Fortsetzung eines Studiums gilt nach wie vor der 30. November bzw. 30. April
- Beim Umstieg von Bachelor auf Master an derselben Universität gilt weiterhin der 30. November bzw. 30. April
- Ein eigener Ausnahmekatalog wird Ausnahmefälle abdecken, z.B. MaturantInnen, die nach dem 31. August abschließen, Zivil- und Grundwehrdiener. Eine Universität kann in ihrer Satzung zusätzliche Ausnahmen festlegen.